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Ehrenkodex
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Der/Die Unterzeichnende verpflichtet sich die folgenden Bestimmungen des Ehrenkodex gewissenhaft einzuhalten.
- Den zuständigen Amtspersonen sowie Mitgliedern der VNPS- internen Schiedskommission
ist jederzeit Einsicht in sein/ihr Geschäftsgebaren zu gewähren.
- Die Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Umwelt sind zu schützen.
- Den zuständigen Behörden sind alle Tiere zu melden, welche
eidgenössischen oder kantonalen
Jagdgesetzgebungen, der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung oder internationalen
Abkommen unterstehen.
- Objekte zweifelhafter Herkunft sind abzulehnen und derartige Vorfälle den
kantonalen Amtsstellen zu melden.
- Tierische und pflanzliche Ueberreste (rezent/fossil) und deren Fundstellen, die
von wissenschaftlichem Interesse sein könnten, sind den zuständigen Amtsstellen
zu melden.
- Eine verbindliche Preisliste ist neben dem Ehrenkodex in seinem/ihrem
Betrieb für die Kundschaft gut sichtbar auszuhängen.
- Jedes Objekt, das verarbeitet wurde und den Betrieb verlässt,
ist mit Firmenkennzeichen, Namen und Ortsangabe zu versehen.
- Der/Die Unterzeichnende übernimmt die Verantwortung für
alle Objekte, die in seiner/ihrer Werkstatt durch ihn/sie oder
durch Drittpersonen gefertigt wurden.
- Lehrlinge sind ausschliesslich nach den VNPS- Reglementen auszubilden.
- Zu Berufskolleginnen und Berufskollegen sind offene, kollegiale Beziehungen
zu pflegen. Weiterbildungskurse sowie Fachtagungen sind zu besuchen.
Im Streitfall kann sich die Kundschaft, wie auch der/die Unterzeichnende,
an die VNPS- interne Schiedskommission wenden, welche den Fall sachlich
beurteilt. Der/Die Präparator/in akzeptiert deren Entscheid.
Nichteinhalten der aufgeführten Bestimmungen wird vom VNPS durch
seine Schiedskommission mit Verwarnung oder Verbandsausschluss geahndet.
Luzern, den 13. November 1998
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Der VNPS vertritt die Interessen der
Präparatorinne und Präparatoren
der zoologischen, medizinischen,
geowissenschaftlichen und
botanischen Fachrichtungen.
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