Informationen zur Tierpräparation
In den letzten hundert Jahren hat sich der Ausstopfer zum Kunsthandwerker Präparator entwickelt. Da dies weder von Lehrern, Beamteten oder Medienschaffenden zur Kenntnis genommen wird, hält sich der unsinnige Ausdruck des “Ausstopfens” hartnäckig.
Präparator sein heisst Tiere präparieren.
Der Präparator nimmt vom toten Tier nur die Haut ab. Diese wird von spezialisierten Gerbern gegerbt. Der dann nackte Tierkörper dient als Vorlage bei der Gestaltung eines künstlichen/künstlerischen Nachfolge-Modells, auf welches die Haut mit Klebemitteln aufgearbeitet wird und die Schnitte vernäht werden. Die Techniken sowie die verwendeten Materialien sind vielfältig und werden den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Alle Häute durchlaufen ein Bad – auch Vogelhäute samt deren Federn – dessen Ingredienzen sie gegen Schadinsekten schützen .
Der Aufgabenbereich des Präparators ist weit umfangreicher. Der hier besprochene Aspekt des Berufes wird Taxidermie genannt (engl. Taxidermy).
Was tun beim Fund eines toten Tieres
Tot aufgefundene Tiere sollten so schnell wie möglich in die Hände des Präparators. Als Zwischenlösung kann es eingefroren werden. Kontaktieren Sie den Präparator und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen. In Auftrag gegebene Tiere werden vom Präparator an die jeweils kantonale Aufsichtsbehörde gemeldet, welche die Bewilligung zur Präparation erteilt.
Umgang mit Präparaten
Tierpräparate verblassen mit der Zeit, wenn sie an einen hellen oder gar sonnigen Ort aufgestellt werden – dies ist irreparabel. Sie sind auch keine Streichelobjekte, Haar- und besonders das Federkleid werden durch abgegebene Hautfette unansehnlich. Ein staubdichtes Behältnis/Vitrine ist ideal zum aufbewahren.
Informationen für die Jägerschaft
Kopf-/Schulterpräparate (Head mounts)
Es bedarf einiger Vorkenntnisse, wenn das Haupt für die Präparation geborgen werden soll. Deshalb lassen viele Jäger fatalerweise dies von einem Metzger machen, der diese Arbeit nicht fachgerecht ausführt und dem Präparator viel Verdruss bereitet. Im Prinzip wird die halbe, d.h. vordere Teil der Decke vom Wildkörper gelöst und mit dem abgetrennten Haupt dem Präparator übergeben. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig ihren Präparator.
Auslandsjäger
Auslandsjäger werden früher oder später mit den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) konfrontiert. Es regelt die Nutzung wildlebender Tiere und Pflanzen zu deren Vorteil.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) informiert unter «Trophäen und Präparate» in einem Schreiben vom 01.07.2007 wie folgt (gestraffte Version):
Trophäen und Präparate
Einfuhrbedingungen
- Für die Einfuhr unbehandelter Jagdtrophäen und Federwild, insbesondere solche, welche CITES-Bestimmungen unterliegen, ist eine Bewilligung des BVET erforderlich.
- Dem BVET muss ein vollständig ausgefülltes Einfuhrgesuch online zugestellt werden (Formular Download rechts).
- Keine Einfuhrbewilligung wird benötigt für Fertigpräparate, welche von CITES-Bestimmungen nicht betroffen sind. Sie müssen aber beim Eintritt in die Schweiz dem Grenztierarzt gemeldet werden.
Artenschutzrechtliche Bedingungen
- Wenn es sich um Trophäen einer Art aus den CITES-Anhängen handelt, muss bei der Einreise zusätzlich die Original-CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes vorgelegt werden.
Einfuhr / Artenschutzrechtliche Kontrolle
- Die Einfuhr kann über sämtliche Zollstellen mit Handelswarenverkehr während der Öffnungszeiten erfolgen (z.B. Grenztierarzt Flughafen Zürich-Kloten,
Tel.: + 41 (0)43 816 41 41, Fax +41 (0)43 816 41 40).
- Das vom Grenztierarzt abgestempelte Einfuhrdokument ist unbedingt aufzubewahren!
Vorgehen
- Das Einfuhrbewilligungsformular kann beim BVET online angefordert werden.
- Auf dessen Bewilligung sind die Einfuhrbestimmungen aufgelistet, die für das betreffende Jagdland gelten. Im Einklang mit dem EU-Raum können diese kurzfristig geändert und entsprechend angepasst werden. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand! (im Anhang VIII Kapitel 7 der Verordnung (EG) 1774/2002, (siehe Links))
Kontakt zum BVET:
Bundesamt für Veterinärwesen
Ein-und Ausfuhr
Schwarzenburgstrasse 155
CH-3097 Bern-Liebefeld
Telefon +41(0)31 323 30 33
Fax +41(0)31 324 82 56
info@bvet.admin.ch
www.bvet.admin.ch
Für die Einfuhr von Trophäen ist zusätzliche eine TRACES-Registrierung für alle Beteiligten zwingend erforderlich:
- Das Speditionsunternehmen im Herkunftsland weisst sich durch TRACES-Registrierung als anerkannter Exporteur für den EU-Raum (plus Schweiz) aus. (Resp. ist von ihrer Landesregierung zugelassen.)
- In der Schweiz muss das Einfuhr-Speditionsunternehmen registriert sein.
- Sie selber als Importeur. Sie könne sich beim Bvet online eintragen oder dies von ihrer Speditionsfirma vornehmen lassen.
- Und ihr Taxidermist/Präparator als Empfänger.
Empfohlene Speditionsunternehmen im Kanton Zürich:
FIEGE Logistik (Switzerland) Ltd.
PO Box 183
CH-8058 Zürich-Flughafen
Telefon direkt +41 (0)43 816 43 78 (Herr W. Baumann)
Fax +41 (0)44 813 60 98
wbaumann@fiege.ch
TRACES-Reg.
Wissenswertes
- In der Regel ist ihr Outfitter / Berufsjäger verantwortlich für den praktischen als auch administrativ korrekten Verlauf Ihres Jagdaufenthaltes.
- Einheimische Feldpräparatoren übernehmen das fachgerechte Bergen ihrer erlegten Stücke und konservieren deren Trophäenteile für den Heimtransport. Der Versand erfolgt durch eine örtliche Speditionsfirma, die in der Regel auf Trophäenspedition spezialisiert ist. Sie sollten aber ein entsprechendes Schweizer Unternehmen angeben, welches von der Schweizer Grenze an Transport und Administration übernimmt.
- Es empfiehlt sich, eigene Etiketten mit zu nehmen mit der Anschrift des Empfängers, nämlich ihres Taxidermisten/Präparators, bei dem Sie zu Hause
arbeiten lassen wollen. Auf der Gegenseite steht als Importeur ihre eigene Adresse. Das Etikett muss umschliessend in Plastik eingeschweisst
sein. Jedes Copy-Center führt solche Aufträge aus.
- Haben Sie einen besonders guten Trophäenträger gestreckt und möchten einen Eintrag in die gängigen Rekordbücher, besprechen Sie dies mit Ihren Berufsjäger. Er ist meist auch offizieller Vermesser für Rowland Ward oder Safari Club International.
Vor Ort
Wenn DAS Erinnerungsfoto gemacht wird, lassen Sie dem erlegten Wildstück seine Würde! Fotografieren Sie nebst der Trophäe auch den gehäuteten Wildkörper (für den Präparator).
Vergewissern Sie sich,
- dass bei ganzen Decken auch der allerletzte Zehenknochen herausgelöst wird.
- dass das Blut aus dem Haar der frisch gehäuteten Decke gewaschen wird, unerlässlich bei Schneeziege, Dallschaf oder bei den asiatischen Grossschafen.
- dass das verwendete Salz feinkörnig ist und keine schädigende Zusätze enthält.
- dass Schädel durch Abkochen von jeglichen organischen Teilen befreit, Schläuche wo möglich abgezogen werden.
- dass bei Raubtier-Schädeln nach dem Reinigen das Gebiss komplett ist und gesichert wird.
- dass Keilerwaffen keinesfalls mit Silikon ausgegossen werden, sondern mit aushärtenden Kunstharz.
- dass ihre Trophäen auf ihren Namen lautend markiert, resp. ihre mitgebrachten Etiketten befestigt werden.
Alles aus einer Hand – am Detail erkennen Sie den Meister – Ihr Präparator Uwe Goepel
Aktualisiert März 2010
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